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Wer bezahlt die Dienstleistungen der Spitex?

Die Spitex-Dienstleistungen lassen sich unterteilen in

  • kassenpflichtige Angebote (ambulante Pflege und ambulante akut- und Übergangspflege)
  • nicht-kassenpflichtige Angebote

Pflegeleistungen
Für die pflegerischen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) braucht es eine Bedarfsabklärung und eine ärztliche Verordnung.  Die Tarife werden vom Bundesrat festgelegt. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.

Hauswirtschaftliche Leistungen
Bei entsprechender Zusatzversicherung wird ein Teil der hauswirtschaftlichen Leistungen von der Krankenkasse zurückerstattet. 

Patientenbeteiligung
Gemäss Bundesrecht wurde eine Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen eingeführt. Diese beträgt im Kanton Bern für über 65jährige Personen max. Fr. 15.35 pro Tag (je nach Einsatzdauer).

 

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erhalten einige Kosten zurückerstattet, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind.

Eine Hilflosenentschädigung erhalten Menschen jeden Alters, die in leichtem, mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrages.

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